Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen (GBU Psyche) §5 ArbSchG2026-05-11T13:21:31+02:00

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psyche) §5 ArbSchG

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz systematisch

Psychische Belastungen gehören heute zu den wichtigsten Einflussfaktoren für Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit im Unternehmen.

Zeitdruck, ständige Erreichbarkeit, hohe Arbeitsdichte oder unklare Prozesse können langfristig zu Stress, Erschöpfung und Ausfällen führen.

Mit einer professionellen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung schaffen Sie die Grundlage für ein gesundes leistungsfähiges und rechtsicheres Arbeitsumfeld.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Arbeitsschutzes.

Ziel ist es, psychische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung abzuleiten.

Dabei wird unter anderem folgendes unter die Lupe genommen:

  • Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufe
  • Kommunikation und Führung
  • Arbeitsintensität und Zeitdruck
  • Handlungsspielräume und Verantwortung
  • Arbeitsumgebung und digitale Belastungen
  • Zusammenarbeit im Team

Vorgehen:

Ich begleite Unternehmen strukturiert und praxisnah durch den gesamten Prozess.

1.) Analyse der Arbeitsbedingungen

2.) Bewertung der Ergebnisse

3.) Entwicklung konkreter Maßnahmen

4.) Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle

Vorteile:

  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
  • Reduzierung von Fehlzeiten und Belastungen
  • Stärkung von Motivation und Mitarbeiterbindung
  • Verbesserung der Unternehmenskultur
  • Frühzeitige Prävention von Stress und Burnout
  • Nachhaltige Gesundheitsförderung im Unternehmen

Für welche Unternehmen ist die Gefährdungsbeurteilung sinnvoll?

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist für Unternehmen jeder Branche und Größe relevant.

Besonders profitieren Unternehmen mit:

  • hoher Arbeitsdichte
  • zunehmenden Fachkräftemangel
  • steigende Krankenstände
  • Veränderungsprozessen
  • hybriden oder digitalen Arbeitsstrukturen

Praxisnah. Vertraulich. Lösungsorientiert.

Ich lege Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, klare Kommunikation und praxisorientierte Lösungen, die sich im Arbeitsalltag umsetzen lassen.

Ziel ist nicht nur die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, sondern eine spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Betriebsklimas.

Investieren Sie heute in gesunde Arbeitsbedingungen – bevor Stress, Ausfälle und Fachkräftemangel morgen zum echten Kostenfaktor werden

Mental stark und achtsam auch im Unternehmenskontext

Starke Unternehmen brauchen starke Menschen – mental gesund, achtsam und zukunftsfähig.

Oft gestellte Fragen:

Wie kann ich Sie kontaktieren?2026-05-10T17:57:40+02:00

Am besten über das Kontaktformular auf der Website oder per Email.
Gerne können wir ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren, um Ihr Anliegen und passende Formate zu besprechen.

Was genau ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?2026-05-20T10:33:04+02:00

Hierbei handelt es sich um ein Instrument des modernen Arbeitsschutzes. Das Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen systematisch zu untersuchen, um Faktoren zu identifizieren, die Stress oder psychische Belastungen auslösen können. Wichtig zu wissen: Es geht nicht um die Beurteilung der persönlichen Verfassung oder Belastbarkeit der Beschäftigten, sondern ausschließlich um die Gestaltung der Arbeit (z.B. Abläufe, Umgebungsfaktoren und Zusammenarbeit).

Ist die Durchführung für mein Unternehmen gesetzlich verpflichtend?2026-05-20T12:18:31+02:00

Ja, das Arbeitsschutzgesetz ( §5 ArbSchG) verpflichtet seit 2023 alle Arbeitgeber in Deutschland – unabhängig von der Betriebsgröße und ab dem ersten Mitarbeiter – auch die Gefährdungen durch psychische Belastungen zu ermitteln, zu dokumentieren und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Wer dies versäumt, riskiert bei Prüfungen durch Behörden oder Berufsgenossenschaften Bußgelder oder Haftungsrisiken bei Arbeitsunfällen.

Welche Arbeitsbereiche werden bei der GBU Psyche unter die Lupe genommen?2026-05-26T09:07:53+02:00

Wir orientieren uns an den Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Untersucht werden vier Bereiche:

Arbeitsinhalt: z.B. Handlungsspielraum, Vollständigkeit der Aufgaben

Arbeitsorganisation: z.B. Arbeitszeitgestaltung, Arbeitsabläufe, Unterbrechungen

Soziale Beziehungen: z.B. Unterstützung durch Vorgesetzte, Zusammenarbeit im Team

Arbeitsumgebung: z.B. Lärm, Beleuchtung, ergonomische Ausstattung.

Wie läuft der Prozess der Beurteilung konkret ab?2026-05-26T09:13:47+02:00

Der Prozess durchläuft einem standardisierten Kreislauf in mehreren Schritten.

Zuerst werden die Tätigkeitsbereiche festgelegt. Dann erfolgt die Analyse ( Mitarbeiterbefragung, Gruppeninterviews oder Einzelinterviews) und die ermittelten Ergebnisse werden bewertet.

Gemeinsam entwickeln wir dann passgenaue Maßnahmen, setzen diese um und prüfen nach einem angemessenen Zeitraum deren Wirksamkeit.

Den gesamten Prozess dokumentieren wir rechtssicher.

Bleiben die Antworten der Mitarbeitenden anonym?2026-05-26T09:16:31+02:00

Absolut. Der Schutz der persönlichen Daten ist die Grundvoraussetzung für ehrliches Feedback und den Erfolg der Beurteilung.

Was passiert nach der Ergebnisauswertung?2026-05-26T09:19:39+02:00

Die Auswertung dient als Grundlage für positive Veränderungen. Werden in einem Bereich hohe Belastungen festgestellt erarbeiten wir gemeinsam mit der Belegschaft und der Führungsebene konkrete Lösungen. Das können organisatorische Anpassungen, Schulungen oder technische Erleichterungen sein. Ziel ist es die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten und die Motivation zu steigern.

Wie oft muss die GBU Psyche wiederholt werden?2026-05-26T09:23:23+02:00

Es gibt keine festgeschriebenen Intervalle. Das Gesetz verlangt jedoch eine kontinuierliche Aktualisierung.

Eine Überprüfung ist immer dann notwendig, wenn sich die Arbeitsbedingungen maßgeblich ändern – etwa bei Umstrukturierungen, dem Einsatz neuer Technologien, einem Standortwechsel oder wenn auffällig hohe Krankenstände auftreten.

IHRE NACHRICHT AN MICH

Nutzen Sie gerne das Kontaktformular, um mir zu schreiben. Ob erste Gedanken, konkrete Vorstellungen oder Wünsche – ich freue mich darauf und melde mich zeitnah zurück.

Kostenloses Erstgespräch

Wenn Sie lieber gleich persönlich sprechen möchten, können Sie hier direkt einen Termin aussuchen.

So finden wir unkompliziert einen passenden Zeitpunkt.

Hier wird ein Platzhalter für das Erstgespräch-Modul angezeigt. Um den eigentlichen Inhalt zu sehen und einen Termin zu buchen, klicken Sie bitte auf den untenstehenden Button. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter übermittelt werden können.

Weitere Informationen
Go to Top