Ja, das Arbeitsschutzgesetz ( §5 ArbSchG) verpflichtet seit 2023 alle Arbeitgeber in Deutschland – unabhängig von der Betriebsgröße und ab dem ersten Mitarbeiter – auch die Gefährdungen durch psychische Belastungen zu ermitteln, zu dokumentieren und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Wer dies versäumt, riskiert bei Prüfungen durch Behörden oder Berufsgenossenschaften Bußgelder oder Haftungsrisiken bei Arbeitsunfällen.